Jugendschutzprogramm zum Schutz von Minderjährigen von GP Connect für die Web-Seite: www.die –geschichte-der-o.com
Die Meinungs- und Informationsfreiheit gehört zu den wichtigsten Grundrechten unserer Gesellschaft. Erwachsene sollten deshalb selbst entscheiden können, welche Medienangebote sie nutzen. Jedoch muss der Zugang auch für Erwachsene erschwert werden, wenn dies für den Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich ist. Bei pornografischen Angeboten, die Minderjährige gefährden oder in ihrer Entwicklung negativ beeinträchtigen können, müssen Anbieter deshalb dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche diese nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
Ein großer Teil unseres Internetangebote ist gezielt auf die Phantasien und Wünsche erwachsener, erfahrener und überwiegend männlicher Konsumenten zugeschnitten, die Außergewöhnlicheres, als den gewohnten heimischen Sex suchen.
Da Kinder meist ein noch wenig entwickeltes Unrechtsempfinden besitzen und gleichzeitig von Neugierde angetrieben werden, versuchen sie oftmals Zugriff auf gesicherte pornografische Internetseiten zu erlangen. Daher fordert der Gesetzgeber Sicherungsmechanismen die in der Art gestaltet sind, dass sie nicht einfach umgangen werden können.
Für ein sicheres AVS (Altersverifikationssystem) ist somit das Altersprüfverfahren und die Zugangsverwaltung entscheidend.
Geschlossene Benutzergruppen
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Zur Sicherstellung Geschlossener Benutzergruppen werden so genannte Altersverifikationssysteme (AV-Systeme) bzw. Altersprüfsysteme eingesetzt.
Die KJM (KOMMISSION FÜR JUGENDMEDIENSCHUTZ)
hat Eckpunkte für die Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen formuliert, die demnach durch zwei Schritte sicherzustellen sind:
1. Identifizierung
Erstens durch eine zumindest einmalige Identifizierung (Volljährigkeitsprüfung), die über persönlichen Kontakt erfolgen muss: Voraussetzung für eine verlässliche Volljährigkeitsprüfung ist dabei die persönliche Identifizierung von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters. Die persönliche Identifizierung ist notwendig, damit Fälschungs- und Umgehungsrisiken möglichst vermieden werden.
Die zumindest einmalige Identifizierung von Interessenten für eine geschlossene Benutzergruppe muss durch persönlichen Kontakt erfolgen. Unter „persönlichem Kontakt“ ist verpflichtend eine echte Face-to-Face-Kontrolle mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten (Personalausweis, Reisepass) zu verstehen. Die für die Identifizierung benötigten Daten können grundsätzlich an verschiedenen Stellen erfasst werden (z.B. Postschalter, verschiedene Verkaufsstellen wie Läden von Mobilfunkanbietern, Lotto-Annahmestellen, ebenso Banken und Sparkassen etc.
2. Authentifizierung
Zweitens durch Authentifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang: Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält, und soll das Risiko der Weitergabe von Zugangsberechtigungen an unberechtigte, möglicherweise minderjährige Dritte erschweren. Neben der Sicherung der geschlossenen Benutzergruppe durch ein spezielles, individuell zugeteiltes Adult-Passwort muss gewährleistet sein, dass ausreichende Schutzmaßnahmen zur Erschwerung der Multiplikation und der Nutzung von Zugangsberechtigungen durch unautorisierte Dritte gegeben sind.
Umsetzung der Vorgaben der KJM durch GP Connect
Maßnahmen:
1. Geschlossener Memberbereich
2. Anmeldung mittels Benutzername + Passwort
3. Identifizierung des Nutzers durch speziellen Code und Altersprüfung durch in Augenscheinnahme der Person und ihres persönlichen Codes. Im Zweifel erfolgt die Prüfung des Personalausweises durch eine beauftragte Person vor Ort.